Neues Auswahlverfahren für Auszubildende
Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung haben Ende letzten Jahres ein neues Auswahlverfahren für Auszubildende vereinbart. Künftig wird die Auswahl der Auszubildenden in allen Werken, der Zentrale und in den Niederlassungen nach den gleichen Qualitätsstandards umgesetzt. Dabei stehen Kriterien wie berufliche Motivation im Vordergrund. Das neue Auswahlverfahren gilt für alle Standorte, die kaufmännische oder gewerblich-technische Berufsausbildungen anbieten. Der Einsatz des neuen Verfahrens beginnt mit dem Bewerbungsbeginn im Juni dieses Jahres für das Einstelljahr 2014. Hier die Neuerungen:
Neu ist der so genannte Pre-Test, also ein Vorabtest vor dem eigentlichen Auswahlverfahren, der von zu Hause aus durchgeführt wird. Unabhängig von den Noten und der Schulart haben alle BewerberInnen die Möglichkeit, am Pre-Test teilzunehmen. Nach Einreichung der vollständigen Bewerbung erhalten die BewerberInnen eine E-Mail mit einem link für den Pre-Test. Einen bestimmten Notendurchschnitt als Untergrenze und damit als erste Bewerbungshürde - wie in der Vergangenheit - gibt es nicht mehr. Das gilt auch für unsere Mitarbeiterkinder.
Im weiteren Verfahren wird zum Ergebnis des Pre-Tests der Gesamtdurchschnitt der Schulnoten mit hinzugezogen. Die sogenannten "Kopfnoten" wie Verhalten und Mitarbeit werden dabei nicht berücksichtigt.
Im Anschluss daran wird je nach Empfehlung aus dem gesamten Pre-Test-Ergebnis zu einem Vor-Ort-Test im Ausbildungsbereich eingeladen. Beide Tests sind fester Bestandteil des Auswahlverfahrens und werden Online durchgeführt. Vereinbart ist dabei: Wer privat keinen Zugang zum Internet hat, dem steht für den Pre-Test im Bildungswesen ein PC zur Verfügung.
Wie bisher auch, findet im Anschluss an den Vor-Ort-Test ein Kennenlernen der BewerberInnen durch ein persönliches Vorstellungsgespräch statt.
Wichtig war dem Gesamtbetriebsrat, dass mit dem neuen Auswahlverfahren soziale Kriterien berücksichtigt werden. So kann im neuen Verfahren der Betriebsrat gemeinsam mit der Ausbildungsleitung eine "Umpriorisierung" vornehmen. D.h. mit diesem Vorgehen können bestimmte Zielgruppen vorrangig behandelt werden. Damit gelingt es uns, z.B. HauptschülerInnen, sozial Benachteiligte, Frauen oder Behinderte gezielter zu fördern. Der örtliche Betriebsrat wird den neuen Auswahlprozess begleiten, um eine faire und nachvollziehbare Auswahl zu gewährleisten.
Letzte Änderung: 08.04.2013