Daimler PensionsPlan abgeschlossen

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09.07.2012 Für neue Beschäftigte gibt es ein neues System der betrieblichen Altersversorgung, Ende Juni hat der Gesamtbetriebsrat die Vereinbarung zum "Daimler PensionsPlan" (DPP) beschlossen.

Daimler PensionsPlan abgeschlossen!

Für neue Beschäftigte im Unternehmen gibt es ein neues System der betrieblichen Altersversorgung. Ende Juni hat der Gesamtbetriebsrat die Vereinbarung zum "Daimler PensionsPlan" (DPP) beschlossen. Neue Bilanzierungsregeln, eine veränderte europäische Gesetzgebung sowie Erkenntnisse aus der Krise der Jahre 2008/2009 hatten es erforderlich gemacht, die betriebliche Altersversorgung neu zu verhandeln. Mit der jetzt vorliegenden Vereinbarung zum DPP hat der Gesamtbetriebsrat seine Ziele erreicht: Auch in Zukunft können alle Beschäftigten weiter mit einer attraktiven "Betriebsrente" rechnen. Für die "bestehende Mannschaft" ändert sich nichts.

Wen betrifft die Neuregelung?

Der DPP gilt für alle Beschäftigte, die ab dem 1. März 2011 ins Unternehmen kamen und künftig kommen werden. Er gilt auch für übernommene Auszubildende und für Beschäftigte, die zum Beispiel aus der Familienzeit oder Qualifizierung wieder ins Unternehmen eintreten, sofern sie keine Ansprüche aus dem Daimler Vorsorge Kapital (DVK) aufgebaut haben. Für alle anderen Beschäftigten gilt unverändert das DVK. Eine Besonderheit betrifft alle rund 17.000 Beschäftigten, die nach dem 1. Januar 2007 ins Unternehmen eingetreten sind und die deshalb im DVK keinen Startbaustein aus der alten Betriebsrente erhalten haben. Sie können
wählen, ob sie in den DPP wechseln oder im DVK bleiben wollen.

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Welche Beiträge erhalten Beschäftigte beim Daimler PensionsPlan und wie werden sie verzinst?

Analog zum DVK werden auch im DPP den Beschäftigten jährlich Beiträge gutgeschrieben, deren Höhe von der Beitragsgruppe bzw. der ERA-Entgeltgruppe abhängen. Das Beitragsniveaubleibt also auch im DPP voll erhalten. Als
Mindestleistung garantiert das Unternehmen beim DPP die einbezahlten Beiträge. Anders als beim DVK werden diese Beiträge beim DPP nicht fest verzinst. Sie werden am Kapitalmarkt angelegt und variabel verzinst. Die
daraus erzielten Zinsen werden dem individuellen Versorgungskonto gutgeschrieben. Beim DVK werden die
Beiträge mit einem festen Zinssatz von 5 Prozent jährlich verzinst.

Inwiefern hängt die Art der Kapitalanlage mit dem Lebensalter zusammen?

Beiträge für jüngere Beschäftigte, die noch längere Zeit der Berufstätigkeit vor
sich haben, werden in risikoreicheren Anlagen eingesetzt, die die Chance auf
höhere Erträge bieten. Mit zunehmendem Lebensalter werden die Beiträge
dann in sicherere konservative Anlageformen umgeschichtet.

Werden beim DPP auch die Themen Erwerbsminderung und Todesfall berücksichtigt?

Im Falle der Erwerbsminderung sind gerade auch junge Beschäftigte mit
hohen Leistungen abgesichert. Im Todesfall können die Hinterbliebenenmit einer umfangreichen Leistung des Unternehmens rechnen.

Wie behalten Beschäftigte den Überblick über ihre Versorgungssituation?

Mit einem jährlichen Kontoauszug behalten die Beschäftigten den Überblick über die garantierten Beiträge und den aktuellen Stand ihres Versorgungskontos.

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Werden beim DPP auch verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten angeboten?

Wie beim DVK können Beschäftigte sich für eine von drei Auszahlungsvarianten entscheiden:

  • einmalige Auszahlung des kompletten Kapitals,
  • Ratenzahlung in 12 Jahresraten

oder

  • lebenslange monatliche Rente.

Somit kann jeder entsprechend seiner individuellen Lebenssituation im Ruhestand entscheiden.

Letzte Änderung: 09.07.2012