BAG stellt Verfahren ein

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15.03.2012 Der Versuch verschiedener Minderheitsfraktionen im Sindelfinger Betriebsrat, die gültige Vereinbarung zur Kommunikation des Betriebsrats mit der Belegschaft zu kippen, ist gescheitert .

Seit März 1996 gilt am Standort Sindelfingen eine Betriebsvereinbarung zur Neuregelung des Betriebsversammlungsablaufes und der Kommunikationsmöglichkeiten. Kern der Vereinbarung ist die Benennung von Beauftragten durch den Betriebsrat. Diese Beauftragten sollen die derzeit 55 Betriebsräte bei der Kommunikation mit den rund 36.000 Beschäftigten am Standort Sindelfingen unterstützen. Die Beauftragten werden für diese Tätigkeit im Rahmen eines definierten Zeitkontingents freigestellt.

Die Minderheitenfraktionen im Sindelfinger Betriebsrat haben vor 4 Jahren gegen diese Vereinbarung den Klageweg beschritten. Sie wollten durchsetzen, dass die Beauftragten den Betriebsrats streng nach Proporz - also entsprechend der Anzahl der Mandate der einzelnen Guppierungen im Betriebsratsgemium - benannt werden. Und dies völlig unabhäng davon, ob diese Beauftragten bei den Beschäftigten, für die sie zuständig wären, den notwendigen Rückhalt hätten.

Mit diesem Ansinnen sind die Gruppierungen nun in allen Instanzen gescheitert.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt hat am Mittwoch, 14.3.2012, entschieden, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Betriebsvereinbarung bleibt also unverändert in Kraft. Die Möglichkeiten des Betriebsrats Sindelfingen, über die Beauftragten mit den Beschäftigten zu kommunizieren, bleiben damit auch weiterhin in vollem Umfang bestehen. Das BAG hat dem Sindelfinger Betriebsrat die Empfehlung mitgegeben, die verschiendenen Gruppierungen künftig angemessen zu berücksichtigen. Es ist aus dieser Empfehlung aber ausdrücklich keine Verpflichtung entstanden, die Beauftragten künftig nach Proporz zu benennen.

Der Betriebsrat wird über das weitere Vorgehen beraten.

Letzte Änderung: 16.03.2012