BR_Newsletter Rastatt
Der Wahlausschuss der Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2011 nach § 58 SVWO das Wahlergebnis der Wahlhandlung für die Gruppe der Versicherten in der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall festgestellt. Den Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Wahlausschusses nach § 58 Abs. 5 SVWO i.V.m. § 61 Abs. 1 SVWO finden Sie unter: http://www.bghm.de
Mit über 87 Prozent hat die Vorschlagsliste der Industriegewerkschaft Metall eine deutliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Sozialwahl 2011 bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) auf sich vereinigen können. Das gab am 18. Oktober 2011 der BGHM-Wahlausschuss auf seiner Sitzung in Düsseldorf bekannt.
Ebenfalls zur Wahl standen die Vorschläge der "AUB Die Unabhängigen e.V.", die Gemeinschaftsliste der Katholischen Arbeitnehmerbewegung e. V. (KAB), Kolpingwerk Deutschland und Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) sowie die Liste der Christlichen Gewerkschaft Metall. Diese drei Listen blieben allerdings unter fünf Prozent und werden deshalb bei der Sitzvergabe in der neuen Vertreterversammlung nicht berücksichtigt. Damit sind alle vorgeschlagenen Bewerber der IG Metall als Mitglieder und Stellvertreter auf Versichertenseite der künftigen BGHM-Vertreterversammlung gewählt.
Die Arbeitgeberseite hatte nur eine Vorschlagsliste eingereicht; hier kam es deshalb zur so genannten Friedenswahl ohne Wahlhandlung.
Die konstituierenden Sitzungen der künftigen Vertreterversammlung sowie des neuen Vorstandes der BGHM sind für den 15. Dezember 2011 anberaumt.
Wir bedanken uns bei allen Wahlberechtigten für ihre Teilnahme und die Unterstützung bei der Wahl.
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Letzte Änderung: 21.10.2011