Verschwendung von Rentenbeiträgen
In dem Beitrag von von Plusminus decken die Journalisten auf, wie die Deutsche Rentenversicherung auf zwei bis drei Milliarden Euro Pflichtbeiträge verzichtet.
Der Hintergrund: 2009 hatte das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für tarifunfähig erklärt. Damit waren die von ihnen vereinbarten Dumpinglöhne nicht gültig. Etwa 200.000 Arbeitnehmer hätten aufgrund dieses Urteils rückwirkend zum Jahr 2004 Anspruch auf höhere Löhne. Gemäß dem müssen die Arbeitgeber nicht nur den zu wenig gezahlten Lohn nachzahlen, sondern auch die entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hääte das Recht und die Pflicht diese Ansprüche zu sichern. Doch sie tut es nicht und verzichtet auf diese Pflichtbeiträge.
Link:
Letzte Änderung: 23.11.2010