Im Juli kommt der T-ZUG
Die Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie erhalten seit der Tarifrunde in 2019 eine tarifliche Zusatzzahlung, bekannt als das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Diese Zahlung besteht aus zwei Komponenten, dem T-ZUG A und dem T-ZUG B, die zusammen mit dem Gehalt im Juli ausgezahlt werden.
In der Tarifrunde 2022 haben sich die Tarifparteien, nämlich die IG Metall und die Südwestmetall, auf eine Erhöhung des T-ZUG verständigt. Der T-ZUG B wird ab diesem Jahr von 12,3% auf 18,5% der jeweils gültigen Eck-Entgeltgruppe (EG 7) angehoben.
Hier sind die beiden Komponenten des T-ZUG im Detail:
- T-ZUG A beträgt 27,5% des individuellen Monatsentgelts.
- T-ZUG B beläuft sich auf 18,5% der jeweils gültigen Eck-Entgeltgruppe.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass beide Teile des T-ZUG tarifdynamisch sind, das bedeutet, dass sie sich mit den zukünftigen Tariferhöhungen weiter erhöhen werden.
Wandlung in zusätzliche freie Tage für besonders belastete Beschäftigtengruppen
Besonders belastete Beschäftigtengruppen, wie zum Beispiel Erziehende, bestimmte Schichtbetriebsbeschäftigte oder Pflegende, haben die Option, das Tarifliche Zusatzgeld T-ZUG A in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Gemäß dem Tarifvertrag haben diese Beschäftigten Anspruch auf 8 freie Tage pro Jahr. Der Antrag für die Umwandlung kann im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Oktober 2023 über den Mercedes-Benz Self Service in ePeople gestellt werden.
Letzte Änderung: 27.07.2023