Auf einen Blick: Sonderzahlungen 2023/24
Die Ergebnisse im Überblick:
- Beschäftigte erhalten eine Steuer‐ und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro (Vollzeit), Auszubildende und DH-Studierende 1.100 Euro
- Die Prämie wird in zwei Auszahlungen aufgeteilt. Dier erste Auszahlung erfolgt im Januar 2023 (1.500 Euro Vollzeitbeschäftigte, 550 Euro Auszubildende/DH- Studierende), die zweite Zahlung in selber Höhe im Januar 2024
- Die Tarifentgelte werden zum 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent und zum 1. Mai 2024 um 3,3 Prozent erhöht
- Das im Juli ausgezahlte tarifliche Zusatzgeld (T‐ZUG B) wird künftig auf rund 600 Euro (EG7) erhöht (Vollzeitbeschäftigte)
- Die jährliche tarifliche Einmalzahlung "Trafobaustein" wird weiterhin im Februar ausgezahlt und bleibt bei 18,4 % eines Monatsverdienstes
- Die Tarifparteien haben sich gemeinsam auf einen Prozess verständigt, der sicherstellt, dass jederzeit schnell und flexibel auf eine mögliche Energienotlage während der Laufzeit des Tarifvertrags reagiert werden kann
- Zudem wurde eine Gesprächsverpflichtung zu "new work" zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart. Es sollen dabei unter anderem tarifliche Anpassungsbedarfe zur Abbildung moderner Arbeitsformen überprüft werden
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten (vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024)
Letzte Änderung: 29.11.2022