Aus Sechs mach Eins!
Aus Sechs mach Eins
Von Januar 2022 an gilt nur noch ein Manteltarifvertrag (MTV) für Beschäftigte in der Metall und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Bereits in der M+E-Tarifrunde 2018 haben IG Metall und Südwestmetall vereinbart, die Manteltarifverträge der historisch begründeten Tarifgebiete Nordwürttemberg/Nordbaden, Südwürttemberg/Hohenzollern und Südbaden in ein Regelwerk mit Geltung für das gesamte Tarifgebiet zu überführen. Weitere drei Manteltarifverträge existierten analog der Tarifgebiete aus der Zeit vor der ERA-Einführung.
Die Zusammenführung erleichtert künftig die Anwendung in den Betrieben. Die Verträge zum Urlaubsabkommen und zur betrieblichen Sonderzahlung (SoZa) werden ebenfalls zusammengeführt.
Der Zusammenschluss der einst getrennten Arbeitgeberverbände Nordwürttemberg-Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden liegt über 20 Jahre zurück, neue Tarifverträge werden seit Jahren für den kompletten Südwesten abgeschlossen. Eine Anpassung war überfällig. Z.B. an
- Rechtsprechung (Betrachtung der Betriebszugehörigkeit bei Beschäftigten unter 25 und die daraus abgeleitete Berechnung von Kündigungsfristen
- heutige Sprache und Gegebenheiten (1 Tag frei bei Niederkunft der Ehefrau wird zu 1 Tag frei bei Geburt des eigenen Kindes innerhalb einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
Alterssicherung lange unsicher
Die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe gefundenen Lösungen wurden von der Tarifkommission von Beginn an befürwortet. Trotzdem konnte die Zusammenführung lange nicht abgeschlossen werden, da Südwestmetall in dem Zuge das Thema Alterssicherung aufgerufen hat. Debatte und Streit über die Rechtmäßigkeit der Regelungen zum besonderen Schutz Älterer mündeten schließlich in ein Schiedsstellenverfahren. Das rechtliche Problem: Gerichte hätten die langjährigen Regeln als Diskriminierung Jüngerer werten können. In der Folge wäre unsere hart erkämpfte tarifliche Alterssicherung auf einen Schlag kaputt gewesen.
Da eine solche Unsicherheit unseren Kolleginnen und Kollegen nicht geholfen hätte, mussten wir etwas unternehmen. Zudem wollte Südwestmetall erreichen, dass elementare Teile der Alterssicherung - wie das Erreichen des Lebensalters 53, bzw. 54 - zu Ungunsten der Beschäftigten verändert werden. Dieser Angriff ist in dem Verfahren unter Leitung des Landesarbeitsgerichtspräsidenten Eberhard Natter gescheitert! Er hat klargestellt, dass Rechtssicherheit insbesondere über die Länge der Betriebszugehörigkeit zu erzielen ist.
Jetzt sind Alterskündigungsschutz und Altersverdienstsicherung rechtssicher
Das sehen die neuen Regelungen im Manteltarifvertrag vor:
- Das Lebensalter bleibt beim Alterskündigungsschutz unverändert bei 53 Jahren, bei
der Altersverdienstsicherung bei 54 Jahren
- Das Zugangskriterium Betriebszugehörigkeit wird stärker gewichtet und bei beiden
von mindestens 3 bzw. 1 Jahr auf 10 Jahre erhöht. Für alle Beschäftigten mit 47 Jahren und älter wurden Übergangsfristen vereinbart
- Die Errechnung des Alterssicherungsbetrags wird von 12 Monaten auf einen
36-monatigen Referenzzeitraum ausgeweitet. Der Vergleichszeitraum wird von 3 auf
12 Monate ausgeweitet
Letzte Änderung: 25.11.2021