T-ZUG Wandlung für 2022
Was ist "T-ZUG" und wer bekommt es?
Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine weitere jährliche Sonderzahlung, die wir in der Metall-Tarifrunde 2018 erreicht haben.
Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem T-ZUG A - 27,5 Prozent vom individuellen Monatsentgelt, die mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt werden.
Dazu kommt ein Zusatzbetrag T-ZUG B - 12,3 Prozent vom tariflichen Facharbeiter-Eckentgelt Deines Tarifgebiets.
Auszubildende erhalten entsprechend der prozentualen Anbindung ihrer Vergütungen an das Eckentgelt je nach Ausbildungsjahr und Tarifgebiet rund 30 bis 40 Prozent davon. Auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) wird mit der Juli-Abrechnung
ausbezahlt.
Durch die prozentuale Anbindung an das tarifliche Monatsentgelt steigt nicht nur das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A), sondern auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) mit jeder zukünftigen Tariferhöhung prozentual mit.
Beschäftigte in Teilzeit oder Altersteilzeit erhalten das tarifliche Zusatzgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.
T-ZUG-Wahloption auf acht freie Tage
Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können ihr tarifliches Zusatzgeld - das T-ZUG A - auch in acht freie Tage tauschen. Der Antrag auf die acht freien Tage für das Folgejahr muss bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Das T-ZUG B (oder T-ZUG-Zusatzbetrag) von 12,3 Prozent des Eckentgelts ist nicht von der Wahloption betroffen und wird normal ausbezahlt.
Zusätzliche T-ZUG Wandlung in sechs freie Tage
Zusätzlich zum obigen Tariferfolg kann aufgrund der GBV MOVE und der Betriebsvereinbarungen an den Standorten eine Wandlung der Auszahlung des tariflichen Zusatzgeldes eine Wandlung in 6 -T-ZUG Tage beantragt werden. Auch Teilzeitbeschäftigte können die Wandlung in Anspruch nehmen. Die 6 Tage in Vollzeit werden abhängig von der Teilzeit anteilig gewährt.
Der Antrag kann über das Self Service im Social-Intranet gestellt werden. Bei Fragen steht der Betriebsrat an Ihrem Standort gerne zu Verfügung!
Letzte Änderung: 29.09.2021