Änderungen im Bildungszeitgesetz BW

IG Metall: Bildung

02.07.2021 Seit Juli 2015 gibt es das Bildungszeitgesetz. Nun tritt zum 1. Juli 2021 ein novelliertes BZG in Kraft.

Seit Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Es ermöglicht Beschäftigten nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter. Auszubildenden und dual Studierenden stehen lediglich fünf Tage während der gesamten Ausbildungszeit für politische Bildung und Qualifizierung für Ehrenämter zu.

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Das Bildungszeitgesetzt wurde novelliert. Zum 1. Juli sind die Änderungen in Kraft getreten. Damit wird eine unter anderem eine Schiedsstelle geschaffen sowie die Antragsfrist von acht auf neun Wochen angepasst.
Weitere Informationen sind im Anhang zu finden. Bei Fragen stehen Deine IG Metall-Betriebsräte gerne zur Verfügung.

Anhang:

Informationen - Änderungen BZG

Informationen - Änderungen BZG

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Letzte Änderung: 02.07.2021