Werk Wörth - Durchblick Extra April 2020

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02.04.2020 EXTRA DURCHBLICK ZUR KURZARBEIT - DAIMLER WÖRTH + GLC GERMERSHEIM

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

nach der 2-wöchigen Blockpause geht es nun mit Kurzarbeit für die Zeit vom 6. bis 17.04.2020 für Dich weiter. Die Rahmenbedingungen hierfür haben wir in einer lokalen Betriebsvereinbarung für den Daimler-Gemeinschaftsbetrieb Wörth und Germersheim geregelt.

Alles Wissenswerte dazu findest Du in den nachfolgenden Fragen und Antworten

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Ausfalls der Arbeit. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Bislang wurde Kurzarbeit meistens in Konjunkturflauten eingesetzt, wenn Aufträge und Umsatz fehlten, wie z.B. während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Durch die Kurzarbeit konnten Beschäftigung und Know-how erhalten bleiben. Nun kommt sie auch wegen des Corona Virus zum Einsatz. Kurzarbeit kann alle oder nur einen Teil der Beschäftigten im Betrieb betreffen. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht (sogenannte Kurzarbeit "Null").

Für wen gilt Kurzarbeit?

Die Regelungen zur Kurzarbeit gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten des Gemeinschaftsbetriebes Wörth und Germersheim. Im Werk Wörth gilt Kurzarbeit "null". Es wird also gar nicht gearbeitet. Nur in Ausnahmefällen darf gearbeitet werden. Im GLC Germersheim können alle oder auch nur ein Teil der Beschäftigten im Betrieb davon betroffen sein. Diejenigen, die arbeiten müssen, erhalten gesonderte Informationen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Tagen direkt über ihre Führungskraft.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen bestehen für Beschäftigte, die in notwendigen Grundfunktionen sowie an Zukunftsthemen und strategischen Projekten arbeiten. Sie sind an ihren Einsatztagen von der Kurzarbeit ausgenommen. Die Führungskräfte entscheiden nach Notwendigkeit und Tätigkeit, wer in der Phase der Kurzarbeit eingesetzt werden muss. Diejenigen, die arbeiten müssen, erhalten gesonderte Informationen direkt über ihre Führungskraft. Bei Arbeiten am Standort ist an/bzw. abzustempeln. Bei Arbeit im Homeoffice ist dies entsprechend zu dokumentieren.

Wie erfolgt die zeitliche Erfassung meiner Kurzarbeitstage?

Die Kurzarbeitstage werden im ZEM@web zentral über das Shared Service Center hinterlegt.

Was gilt für Beschäftigte, die sich während der Kurzarbeit in der aktiven Phase der Altersteilzeit befinden oder eintreten?

Beschäftigte in der aktiven Phase der Altersteilzeit gehen nicht in Kurzarbeit und arbeiten nach Möglichkeit, wenn es die Arbeitsaufgabe zulässt, mobil von zu Hause aus und nur soweit nicht anders möglich im Betrieb. Sollte kein Einsatz möglich sein, wird die nicht geleistete Arbeit negativ auf den Zeitsalden verbucht. So entstandene negative Zeitkontenstände sollten grundsätzlich bis zum Ende der Aktivphase ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, erfolgt ein Ausgleich durch das Unternehmen.

Was gilt für Azubis und DH-Studenten?

Auszubildende und DH-Studenten im Praxisblock gehen ebenfalls in Kurzarbeit und arbeiten nicht. Sofern im Theorieblock Unterricht angeboten wird (z.B. digitale Lernangebote der Berufsschulen oder der DH zum Heimstudium) muss dieser wahrgenommen werden. Auszubildende und DH-Studenten erhalten in diesem Zeitraum Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen, erst danach kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Mit welcher Aufstockung des Kurzarbeitergeldes seitens des Unternehmens kann ich als Tarif-Beschäftigter rechnen?

Das Kurzarbeitergeld, das durch Daimler zusätzlich aufgrund des Tarifvertrags und der Gesamtbetriebsvereinbarung aufgestockt wird, sichert einen deutlich höheren Teil des Nettoeinkommens ab, als es die gesetzliche Regelung vorsieht, mindestens 80,5 %. Der Zuschuss wird nach folgender Staffel ermittelt (s. Bild Tabelle unten).

Welche weiteren Beschäftigtengruppen sind von der Kurzarbeit ausgenommen?

Schwangere sind von der Kurzarbeit ausgeschlossen und sollen, wenn möglich, mobil von zu Hause arbeiten. Können sie ihre Tätigkeit nicht ausüben, werden sie bezahlt freigestellt.

Was ist mit Krankheit und Entgeltfortzahlung?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Firma zugehen. Alternativ kann die Funktion in myWork genutzt werden. Anschließend wird die Krankmeldung im System erfasst. Während der Kurzarbeit erhaltet ihr im Krankheitsfall Leistungen in Höhe des Kurzarbeitergeldes entsprechend der für Daimler geltenden Höhe.

Darf während Kurzarbeit Gleitzeit/Freischicht auf-gebaut werden?

Nein. Während der Kurzarbeitsphase ist bei Beschäftigten in Gleitzeit oder Arbeitszeitmodellen mit Gleitrahmen ein Aufbau von Zeitguthaben im jeweiligen Kurzarbeitsmonat ausgeschlossen. Die-se Zeiten (größer IRWAZ) gelten als nicht angenommen bzw. werden -soweit technisch machbar - im Zeitsystem nicht dokumentiert. Dieser Grundsatz gilt auch für Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit.
Ferner für Beschäftigte in Freischicht, insbesondere wenn im jeweils aktuellen Kurzarbeitsmonat nur noch wenige Ausfalltage notwendig sind.

Was ist mit Zeitarbeitskräften?

Im Falle eines kompletten Arbeitsausfalls durch Kurzarbeit ruhen die Arbeitnehmerüberlassungsverträge und die Zeitarbeitskräfte können nach dem Ende der Kurzarbeit wiedereingesetzt werden.

Was ist mit bereits genehmigtem Urlaub?

Bereits genehmigter Urlaub, der für die Zeit in der Kurzarbeit angekündigt wurde, muss genommen werden und darf nicht ersatzlos entfallen.

Was sind die nächsten Schritte?

Weitere Informationen und Details sowie Regelungen zu spezifischen Beschäftigungsgruppen erfolgen über die offizielle Bekanntmachung zur Kurzarbeit. Diese ist ab 02.04.2020 verfügbar und wird über die bekannten Social Media, E-Mail bzw. Telefonkette kommuniziert.

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Solltet ihr noch weitere Fragen haben, würden wir uns freuen, wenn ihr uns dazu eine E-Mail an neustadt@igmetall.de sendet. Passt auf euch auf und bleibt gesund.

Eure IG Metall
Vertrauenskörperleitung Werk Wörth/ GLC Germersheim

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EXTRA DURCHBLICK ZUR KURZARBEIT - DAIMLER WÖRTH + GLC GERMERSHEIM

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Letzte Änderung: 03.04.2020