Werk Mannheim - ImpulsExtra - April 2017
Ob Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung: Die Bürger können in den Sozialversicherungen mitbestimmen. Durch die Wahl können sie z. B. Einfluss auf die Qualität der Leistungen sowie der Betreuung nehmen.
Alle sechs Jahre wählen sie ihre Vertreter.
Weitere Informationen zur Sozialwahl, könnt ihr im beiliegenden Anhang nachlesen.
Letzte Änderung: 18.04.2017